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Flughafentaxi Wien Schwechat
ab € 23,99 von Wien zum Flughafen
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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service- und/oder Beförderungsleistungen (im Folgenden:

Serviceleistungen) der Hard Bros Driver & Co Og  (im Folgenden: Flughafen Taxi Wien oder HBD) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und/oder Serviceleistungen jedweder Art.

(2) Den AGB entgegenstehende AGB des KUNDEN werden – sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde - hiermit ausgeschlossen.

(3) Abweichungen von den AGB bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch HBD und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

(4) Mitarbeiter und Fahrer von Flughafen Taxi Wien sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.

(5) Durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen von Flughafen Taxi Wien unterwirft sich der KUNDE und/oder die beförderte Person (im Folgenden auch: Fahrgäste) diesen AGB

II. Vertragsgrundlagen / Online-Bestellung

(1) Grundlage für die von Flughafen Taxi Wien zu erbringenden Serviceleistungen ist der vom KUNDEN jeweils insbesondere telefonisch, per E-Mail und/oder über das Internet erteilte Einzelauftrag (ON-Call) und/oder die mit dem KUNDEN geschlossene Servicevereinbarung, sowie die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen und Spezifikationen. Flughafen Taxi Wien trifft keine Verpflichtung, die vom KUNDEN übermittelten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu überprüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind.

(2) Angebote jedweder Art von Flughafen Taxi Wien sind freibleibend.

(3) Mit seiner Bestellung erklärt der KUNDE verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Auftrag kommt erst mit Bestätigung des Serviceauftrages (Buchungsbestätigung) durch Flughafen Taxi Wien oder der tatsächlichen Serviceleistungen zustande; Stillschweigen gilt seitens Flughafen Taxi Wiennicht als Annahme eines Auftrages. Der KUNDE ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) von der Bestellung ab, so gilt diese als vom KUNDEN genehmigt, wenn er nicht umgehend nach Übermittlung Gegenteiliges mitteilt.

(4) Der Vorgang einer Online-Bestellung (Online-Buchung) erfolgt derart, dass der KUNDE auf der Web-Site von Flughafen Taxi Wien unter dem URL: www.Flughafentaxi-wien-schwechat.wien in einem ersten Schritt die gewünschte Serviceleistung (Flughafenfahrt etc.) auswählt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Eingabe der Kontakt- und Auftragsdaten. Weiteres wird die Zahlungsart (Bar oder Kreditkarte) und die Anzahl der beförderten Personen festgelegt. In einem dritten Schritt lassen sich die Auftragsdaten kontrollieren und erfolgt die Absendung des Auftrages (Anbot des KUNDEN). Der KUNDE erhält eine Bestätigung des Eingangs einer Vertragserklärung samt Buchungsnummer am Bildschirm angezeigt. Die verbindliche Auftragsbestätigung folgt danach per E-Mail. Die Auftragsdaten werden gespeichert und dem KUNDEN nebst AGB per E-Mail übermittelt. Eingabefehler können

jederzeit korrigiert werden, indem die unrichtige Eingabe in dem jeweiligen Feld gelöscht wird bzw. der Button

„löschen“ gedrückt wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(5)Im Fall von Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG hat der Verbraucher gemäß § 5e KSchG das Recht, von Verträgen binnen zwei Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von zwei Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. (6) Servicevereinbarungen gelten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart und der KUNDE nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist – bis auf jederzeitigen Widerruf durch HBD geschlossen.

 

III. Serviceleistungen von Flughafen Taxi Wien

(1) Flughafen Taxi Wien erbringt seine Serviceleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages (ON-Call) und/oder der geschlossenen Servicevereinbarung sowie dem technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen. Die Serviceleistung beginnt und endet grundsätzlich – soweit es sich nicht aus den tatsächlichen Umständen anders ergibt - mit dem Datum laut Auftragsbestätigung und zu der darin angegebenen Uhrzeit.

(2) Flughafen Taxi Wien ist nach besten Kräften bemüht, seine Serviceleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen von Flughafen Taxi Wien, es insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Wetter- und/oder Verkehrsbedingungen (Unfälle, Staus etc.) zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistungen durch Flughafen Taxi Wien kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen aus vorgenannten Gründen ist HBD nicht verpflichtet, Vorschriften, wie insbesondere die StVO zu verletzen, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen und/oder auch nur das geringste Risiko einzugehen.

(3) Flughafen Taxi Wien ist jederzeit berechtig, eine Serviceleistung abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für den KUNDEN, die beförderten Personen, den Mitarbeitern von Flughafen Taxi Wien und/oder den Ressourcen von HBD die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere ist HBD berechtigt, nachstehende Personen von Serviceleistungen auszuschließen:

a) Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs (Kfl-Bef-Bed) ausgeschlossen sind oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästig fallen würden, sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten,

b) Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson; als Begleitperson kann ein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr fungieren. Mitarbeiter von Flughafen Taxi Wien sind mit den Pflichten des Obsorge verpflichteten nicht belastet .

(4) Flughafen Taxi Wien ist berechtigt, die Übernahme von Gepäck abzulehnen, sofern für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist. Ausgeschlossen von der Beförderung als Gepäck sind nachstehende Gegenstände:

a) die das für das jeweilige Fahrzeug höchstzulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder im Gesamten überschreiten, b) die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können.

(5) Gepäck und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, auch wenn das Fahrzeug nur kurzfristig verlassen wird.

(6) Vergessenes oder verlorenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von Flughafen Taxi Wien hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen Eigentumsnachweis an den Eigentümer ausgefolgt. Bei widersprüchlichen Eigentumserklärungen ist Flughafen Taxi Wien berechtigt, Gepäckstücke und Gegenstände gemäß § 1425 ABGB beim zuständigen Gericht zu hinterlegen.

(7) Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt HBD keine Haftung.

(8) Hunde und sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen von HBD befördert werden können. Für Hunde sind Beißkörbe mitzuführen und über Aufforderung der Mitarbeiter von HBD zu verwenden.

 

IV. Pflichten des KUNDEN

(1) Serviceleistungen von Flughafen Taxi Wien setzen eine entsprechende und termingerechte Mitwirkung durch den KUNDEN voraus. Der KUNDE ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine pünktliche und gefahrlose Serviceleistung durch HBD ermöglichen. Der KUNDE hat insbesondere

a) Adressen, Flugnummern, Abflugs- bzw. Abholungszeiten bzw. der Änderungen richtig und vollständig anzugeben,

b) festgelegte Abholadressen und Abholzeit einzuhalten,

c) Fahrzeuge schonend zu benützen und ein die Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen,

d) Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Mitarbeiter von HBD bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu behindern und/oder zu gefährden,

e) Mitarbeiter von HBD beim Lenken des Fahrzeuges nicht zu behindern,

f) in den Fahrzeugen nicht zu rauchen und

g) in allen die Benützung der Fahrzeuge betreffenden Angelegenheiten den Anordnungen der Mitarbeiter von HBD zu entsprechen.

(2) Im Falle einer Verspätung/Verhinderung der Fahrgäste beträgt die Wartezeit nach Ermessen von Flughafen Taxi Wien maximal 30 Minuten. Nach Ablauf der ersten 15 Minuten ist HBD berechtigt, für jede weiteren 15 Minuten eine Wartepauschale von jeweils € 10,-- inkl. gesetzlicher USt. dem KUNDEN zu verrechnen. HBD ist berechtigt für jede Zusatzadresse im selben Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 7,-  in einem anderen Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 10.,-- und in der nächstgelegenen Zone (max. 10 km) der jeweilig gültigen Zone € 15,-- zu verrechnen. Definition Zusatzadresse: zusätzlicher Stopp

verbunden mit einem Ein- oder Ausstieg von mind. 1 Fahrgast.

(3) Im Falle von Flugverspätungen und/oder Änderungen im Flugplan bei Abholung, ist der KUNDE nicht verpflichtet, soweit dies für die Erbringung der Services durch Flughafen Taxi Wien erforderlich ist, Flughafen Taxi Wien davon zu verständigen. Im Falle der Abholung am Flughafen beträgt die im freien Ermessen von Flughafen Taxi Wien stehende Wartezeit 30 Minuten nach der Ankunftszeit. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sonstiger Transportmittel.

(4) Nach Beendigung der Serviceleistung sind Gepäckstücke und sonstige Gegenstände auf Vollständigkeit und darauf, dass diese nicht beschädigt sind, zu untersuchen. Verlust und Beschädigung von Gepäckstücken und Gegenständen sind der Geschäftsleitung von Flughafen Taxi Wien binnen 1 Tag nach Beendigung der Serviceleistung, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, schriftlich anzuzeigen.

(5) Im Falle der Verunreinigung, Beschädigung und/oder Zerstörung von Ressourcen von HBD durch Fahrgäste

haftet der Kunde für im Zusammenhang mit seinem Auftrag beförderte Fahrgäste und/oder Gepäck wie für sein eigenes Verschulden. Er hat den diesbezüglichen Schaden zur Gänze zu ersetzen.

 

V. Serviceentgelt / Zahlungsbedingungen

(1) Im Falle eines Einzelauftrages (On-Call) gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Sätze und Pauschalen als Serviceentgelt als vereinbart. Im Fall einer Servicevereinbarung richtet sich das Serviceentgelt nach der jeweils getroffenen Servicevereinbarung.

(2) Das Serviceentgelt ist - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - im Nachhinein unmittelbar nach Leistungserbringung auf die von Flughafen Taxi Wien angegebenen Art und Weise (Bar,  und/oder Kreditkarte) zu bezahlen. Sonst ist das Serviceentgelt nach Rechnungslegung sofort netto ohne jeden Abzug und spesenfrei für den Empfänger zur Zahlung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - in Euro inklusive Umsatzsteuer.

(4) Das Entgelt gebührt Flughafen Taxi Wien auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von HBD gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des § 1155 Abs 1 und § 1168 Abs 1 ABGB wird ebenso abbedungen.

(5) Die von Flughafen Taxi Wien genannten Preise sind, sofern nicht deren Verbindlichkeit schriftlich zugesagt wird, unverbindlich. HBD ist jedenfalls berechtigt, dem KUNDEN Preiserhöhungen im Falle der Erhöhung maßgeblicher Material-, Transport oder Zulieferpreise sowie der Erhöhung der Personalkosten aufgrund zwingender Bestimmungen in Rechnung zu stellen.

(6) HBD ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen.

(7) Bei Zahlungsverzug hat der KUNDE Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den KUNDEN als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, die zur einbringlich machung der Forderung notwendigen Kosten, wie tarifmäßige Anwalts und Mahnspesen, zu bezahlen.

(8) Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von HBD nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten. Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen des KUNDEN gegen Forderungen von HBD, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, ist ausgeschlossen.

(9) Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnisses des KUNDEN ein, erfolgen keine unbedenklichen Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE trotz Fälligkeit und Mahnung mehr als 3 Wochen in Zahlungsverzug, ist HBD berechtigt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen und nur mehr gegen vorherige Bezahlung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(10) Die Stornierung (Rücktritt seitens des KUNDEN) vom Auftrag bis zu dem vereinbarten Beginn der Serviceleistung ist kostenfrei. In allen anderen Fällen von Stornierung werden vereinbarungsgemäß gegenüber dem KUNDEN folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

Stornierung während der Anfahrt zum Kunden: 60% des vereinbarten Entgelts.

Stornierung oder bei Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen wenn das Fahrzeug bereits an der vereinbarten Abholadresse des Kunden gestellt ist: Berechnung von 100 % des vereinbarten Entgelts.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten Leistungen nur teilweise seitens des KUNDEN storniert worden sind, wobei die oben angeführten Stornopauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert worden ist, beziehen.

VI. Gewährleistung / Schadenersatz

(1) Unsere Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich.

(2) Eine Entgeltminderung bzw. die Rückvergütung von Entgelten ist ausgeschlossen, wenn Verspätungen bei Abfahrt und/oder Ankunft von HBD aufgrund von leichter Fahrlässigkeit verursacht worden ist, Höhere Gewalt und deren Folgen befreien HBD von der Beförderungsleistung. Unter höhere Gewalt fallen ausdrücklich auch Verkehrsstaus.

(3) Die Haftung von HBD für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, für Verspätungsschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenem Gewinn, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden sind ausgeschlossen.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei HBD zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Fahrgastes. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht.

(5) Die Haftung von HBD ist gegenüber den Fahrgästen dem Grunde nach auf solche nachweisbaren Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Fahrgast, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.

(6) Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Verlust längstens innerhalb von Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

(7) Der Fahrgast nimmt zur Kenntnis, dass Gepäck und sonstige Gegenstände  versichert sind. Eine Höherversicherung ist über Wunsch des Fahrgastes möglich. Die Haftung von HBD für Sachschäden ist mit diesem Betrag der Höhe nach jedenfalls beschränkt, sofern der Fahrgast kein Verbraucher iSd KSchG ist.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei HBD zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Der Höhe nach sind solche Schäden aufgrund Körperverletzung und/oder des Verlustes von Leben mit dem aus der jeweiligen (KFZ-) Haftpflichtversicherung und/oder Insassenversicherung begrenzt, sofern der Fahrgast kein Verbraucher iSd KSchG ist.

(9) Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für von Dritten, HBD gemäß § 1313a ABGB zurechenbaren Personen verursachte Schäden.

(10) Flughafen Taxi Wien haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von Flughafen Taxi Wien verschuldet wurden. Dazu zählen z.B. Verspätungen/ Verzögerungen die verursacht wurden durch:

 

Verkehrsstaus, Straßensperren

Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle

Schlechte Witterung

VII. Subunternehmer / Substitution

(1) HBD ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem KUNDEN obliegenden vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagenunternehmen) zu bedienen.

VIII. Datenschutz

(1) Im Fall eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet HBD die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im System der HBD und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. Bei Aufnahme einer

Buchung werden ebenfalls etwaige Sonderwünsche(z.B. Raucher/Nichtraucher) ermittelt und verarbeitet.

(2) Der KUNDE kann Flughafen Taxi Wien jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei HBD gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.

(3) HBD gibt zum Zweck und für die Dauer der Bonitätsprüfung die vom KUNDEN hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von HBD beauftragte zur Beachtung der gesetzlichen Datenschafts Bestimmungen verpflichtete Unternehmen (Name und Anschrift) weiter.

(4) Jede über die obigen Punkte hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des KUNDEN. Dem KUNDEN steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu, welches der KUNDE gegenüber HBD jederzeit durch Sendung einer E-Mail an office@flughafentaxi-wien-schwechat.wien ausüben kann. Wir erteilen dem KUNDEN unentgeltliche Auskunft übers eine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

IX. Sonstiges

(1) Zusagen von Flughafen Taxi Wien oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

(2) Sofern die Schriftform als Gültigkeitserfordernis vorgesehen ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder Email diesem Erfordernis.

(3) Zustellungen von HBD an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, HBD eine Adressänderung bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an der bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.

(4) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertragsabschlusses. Dies falls gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

X. Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Verpflichtungen des KUNDEN ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - der Sitz von HBD.

(2) Für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten als abbedungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für 1030 Wien sachlich zuständige Gericht bestimmt.